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Hier erhalten Sie Informationen

  • zum rechtlichen Begriff Oldtimer
  • zur Zulassung eines Oldtimers
  • zum Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
  • zum Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)
  • Oldtimer-Versicherung

Begriff

Der Begriff Oldtimer bezeichnet ein Kraftfahrzeug (speziell ein Automobil, einen Lastkraftwagen, einen Omnibus, ein Motorrad oder einen Traktor), das älter als 20, 25 oder 30 Jahre (je nach Definition) ist.

Das Wort Oldtimer hat in der englischen Sprache eine ganz andere Bedeutung und bezeichnet in dieser Sprache kein altes Auto, sondern einen alten Mann oder Opa bzw. einen Menschen, der den Werten älterer oder vergangener Zeiten anhängt. Im Englischen werden solche Autos vintage cars, classic cars oder antique cars genannt.

Wenngleich sich auch ältere Herren gerne mit Fahrzeugen aus vergangenen Zeiten beschäftigen, ist dies natürlich keiner Altersklasse vorbehalten. Bedeutsam ist alleine, dass die Kraftfahrzeuge ihre Zeit, in der sie benutzt und gewürdigt wurden, überlebt haben, sich in einem guten technischen und Pflegezustand befinden und immer noch funktionieren.

Es muss sich jedoch nicht immer um ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug handeln, auch unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu. Sie unterscheiden sich von den Gebrauchsfahrzeugen vor allem auch dadurch, dass sie Sammlerstücke sind und ideellen, repräsentativen und/oder spekulativen Zwecken dienen.

Zulassung eines Oldtimers

Ist ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden und wird dieses Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt, gilt das Fahrzeug als Oldtimer.

H-Kennzeichen für Oldtimer

Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich, ausgenommen ist die Kombination mit einem Saisonkennzeichen. Die rechtlichen Voraussetzungen entsprechen den Angaben bei „Zulassung eines Fahrzeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“.

zuständige Behörden

Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

allgemeine Beschreibung 

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)

Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

Voraussetzungen

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Verfahrensablauf

Der Antrag ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen. Die Vollmacht muss gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhalten.

Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Kosten

  • zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro
  • wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro
  • wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück
  • wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro
  • wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro

Rotes Wechselkennzeichen -07

zuständige Behörden

Natürliche Personen wenden sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

allgemeine Beschreibung

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Voraussetzungen

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.

Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

Ergänzungen

Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von derzeit 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an.

Oldtimerversicherung

Ein Oldtimer ist mehr als nur ein Auto, es ist ein Liebhaberstück, das erheblich weniger bewegt wird, als das „Alltagsfahrzeug“. Daher erhalten Sie in der Oldtimerversicherung meistens besonders günstige Beiträge. Damit der Versicherer das Fahrzeug als Oldtimer anerkennt, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das Fahrzeugalter bei Pkw muss mindestens 25 Jahre, bei anderen Fahrzeugarten häufig sogar 30 Jahre betragen
  • das Fahrzeug muss sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und die Hauptbaugruppen sollten original sein oder zeitgenössisch ersetzt worden sein
  • Sie benutzen für Alltagsfahrten ein weiteres auf Sie zugelassenes Fahrzeug.

Je nach Versicherer gehören zum Leistungsumfang der Teilkasko sehr oft

  • Vandalismus- und Transportschäden
  • eine Vorsorgeversicherung in Kasko für Wertsteigerung bis zu 15 Prozent

Bei Abschluss des Vertrages erfolgt häufig die Kostenerstattung eines für die Kaskoversicherung erforderlichen aktuellen Wertgutachtens